ALLGEMEINE GESCHÄFTS- UND LIEFERBEDINGUNGEN
der
Firma Michael Kaml GmbН
Angebote sind freibleibend.
Bestellungen sind erst mit unserer schriftlichen Bestätigung mit der
Maßgabe nachstehender Bedingungen wirksam. Sie werden auch wirksam, sofern eine Lieferung ohne schriftliche Bestätigung erfolgte.
Nebenabreden, insbesondere Ergänzungen, Abänderungen, nachträgliche Terminzusagen etc., bedürfen zu deren Verbindlichkeit unserer
schriftlichen Genehmigung.
Mit der Annahme unserer Auftragsbestätigung bzw. Lieferung erkennt
der Besteller den Vertrag zu unseren Geschäftsbedingungen ohne jede
Einschränkung an. Etwa mit unseren Geschäfts- und Lieferbedingungen
in Widerspruch stehende Einkaufsbedingungen des Bestellers sind für
uns jedenfalls unverbindlich, selbst dann, wenn sie uns bekannt sind
und von uns nicht widersprochen wurden.
Der Besteller bestätigt mit Auftragserteilung seine Zahlungsfähigkeit
und Kreditwürdigkeit. Ergeben sich Zweifel an der Bonität des Bestellers, so sind wir berechtigt, noch unserer Wahl entweder vom Vertrag
zurückzutreten oder die Erfüllung unserer Verpflichtungen von einer
Vorauszahlung bis zur Höhe des Gesamtpreises bzw. einer anderen
Sicherheitsleistung abhängig zu machen.
|II.
Preiserhöhungen für Lieferungen und Leistungen können ab einem
Zeitraum von zwei Monaten zwischen Vertragsabschluß und Erfüllung
bei der Endabrechnung aufgeschlagen werden. Rechen- oder Kalkulationsfehler können ohne weiteres und jederzeit berichtigt werden.
IV.
Vorbehaltlich abweichender, schriftlicher Vereinbarungen, sind Rechnungen sofort zahlbar. Im Verzugsfalle verrechnen wir 1% p.m. Zinsen
ab Rechnungsdatum. Verzug liegt vor, sobald das Zahlungsziel um mehr
als zehn Tage überschritten wurde. Bei Teilzahlungsvereinbarung kann
im Falle einer Säumnis der gesamte noch ausstehende Betrag sofort
fällig gestellt werden (Terminverlust).
Für Mahnungen und „Zahlungserinnerungen" verrechnen wir eine
Mahngebühr von jeweils € 36,-
Wir gewähren Skonto nur aufgrund besonderer, schriftlicher Vereinbarung.
V.
Liefertermine werden von uns tunlichst eingehalten. Wird ein Liefertermin um mehr als ein Monat überschritten, so kann der Käufer,wenn er
zuvor schriflich eine Nachfrist von wenigstens zehn Togen gesetzt hat,
vom Vertrag zurücktreten. Schadenersatzansprüche wegen Überschreitung der Lieferfristen stehen dem Käufer keinesfalls zu.
VI.
Sämtliche Waren verbleiben bis zur restlosen Bezahlung aller Forderungen gegen den Käufer,auch solche aus früheren Geschäftsbeziehungen,
in unserem Eigentum. Weiterveräußerungen der solchermaßen in Eigentumsvorbehalt stehenden Waren, sind nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung zulässig. Im Falle eines Weiterverkaufes durch den
Käufer, tritt dieser jedenfalls vorab seine daraus resultierenden Forderungen an uns ab. Wird eine in Eigentumsvorbehalt stehende Ware
gepfändet oder in sonstiger Weise von Dritten beansprucht, so hat der
Kunde uns dies binnen längstens 24 Stunden anzuzeigen.
Bei einer nicht vollständig bezahlten Ware kann vom Käufer der Abschluß einer Versicherung - etwa gegen Zerstörung oder Diebstahlunter gleichzeitiger Abtretung der Rechte aus der Versicherung verlang!
werden.
VII.
Mängelrügen sind nur beachtlich, sofern sie vom Käufer binnen läng
stens zehn Tagen noch Gefahrenübergang schriftlich angezeigt werden.
Bei berechtigten Mängeln steht dem Käufer nach unserer Wahl ein Anspruch auf Nachbesserung oder Gutschrift zu. Alle anderen Ansprüche
auf Mängelhaftung, insbesondere aus Schadenersatz, sind ausgeschlossen.
VII.
Haftungen aus Folgeschäden (Produkthaftung) werden für jene Käufer
ausgeschlossen, die keine Verbraucher im Sinne des Produkthaftungsgesetzes sind. Für Schäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit schließen
wir jede Haftung aus.
IX.
Bleibt der Käufer nach Anzeige der Fertigstellung mit der Übernahme
des Werkes oder der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtung oder der
Stellung einer Sicherheit mehr als zehn Tage im Rückstand, so kann
nach vorangegangener Setzung einer Nachfrist von zehn Tagen vom
Vertrag zurückgetreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangt were werden.
Diesfalls kann, vorbehaltlieh der Geltendmachung eines höheren tatsächlichen Schadens, ohne genauen Schadensnachweis 25% des Kaufreises als Entschädigung gefordert werden. Wird von diesen Rechten
kein Gebrauch gemacht, so sind wir- unbeschadet unserer sonstigen
Rechte - befugt, über den Kaufgegenstand frei zu verfügen.
X.
Erfüllungsort ist St. Martin am Tennengebirge.
Gerichtsstand: Für Streitigkeiten gilt - auch hinsichtlich etwaiger
Scheck- und Wechselprozesse- ausschließlich das sachlich zuständige
Gericht für St. Martin als vereinbart.
Datum Unterschrift